FAQ's Genossenschaft

Warum ist aus Ohne Gedöns eine Genossenschaft geworden?

Der Bio- und Unverpacktladen Ohne Gedöns ist 2017 von Pemmy und Maren eröffnet worden. Zusammen mit ihrem tollen Team standen sie seither mit Leidenschaft hinter dem Tresen und versuchten, die Welt in den Walddörfern ein bisschen besser zu machen. Für den Einzelhandel insgesamt, aber für die Biobranche und die Unverpacktläden insbesondere waren die letzten Jahre eine Herausforderung. 

Große Gewinner sind die Discounter und der Online-Handel. Kleine inhabergeführte Läden haben es generell schwer, neben der großen Konkurrenz zu bestehen, gleichzeitig wird jedoch in den kleinen Läden besonders auf Aspekte wie Qualität, Wertschätzung entlang der Lieferkette und faire Arbeitsbedingungen geachtet. 

Diese Situation, verbunden mit den veränderten Einkaufsgewohnheiten der Kunden, dem Anspruch an das Marketing (z.B. Professionalisierung der sozialen Medien) und anderen Dingen machen es unmöglich, den Laden nur zu zweit zu führen, ohne Einbußen an Qualität und Kundenservice hinnehmen zu müssen. Aus diesem Grund haben Pemmy und Maren sich entschieden, den Laden an eine Genossenschaft abzugeben. So kann die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt werden und mehr neue Projekte können umgesetzt werden. 

Im November 2024 wurde die Ohne Gedöns Hamburg eG i.G. gegründet, die im Februar 2025 das Ladengeschäft übernommen hat. Die Gründerin Maren Schöning verantwortet als hauptamtlicher Vorstand der Genossenschaft das Tagesgeschäft des Ladens. Sie wird dabei unterstützt vom restlichen Vorstand sowie vom Aufsichtsrat der Genossenschaft. Außerdem gibt es viele ehrenamtliche Mitarbeiter, die den Betrieb des Ladens aktiv unterstützen.

Was sind die Vorteile einer Genossenschaft?

  1. Oberstes Ziel ist es, dass die Genossenschaft so bald wie möglich in die Gewinnzone zu kommt. Dann ist geplant, dass bis dahin zu beschließende Vergünstigungen für Genossenschaftsmitglieder zum  Tragen kommen sollen. Diese Vorteile werden abhängig von den am Jahresende erzielten Gewinnen sein und können z.B. Mitgliederrabatte und Dividendenausschüttungen beinhalten. Dies wird in der Satzung festgeschrieben, die auf der Gründungsversammlung verabschiedet wird.
  2. Nachhaltigkeit fördern: Durch den Kauf von Mitgliedsanteilen unterstützen die Interessenten einen nachhaltigen Lebensstil und sichern den Laden gleichzeitig wirtschaftlich ab.
  3. Gemeinschaft stärken: Als Teil der Genossenschaft sind die Mitglieder nicht nur Kunden, sondern aktive Mitgestalter eines lokalen, umweltbewussten Projekts.
  4. Mitspracherecht: Mitglieder haben die Möglichkeit im Rahmen der Generalversammlungen, an wichtigen Entscheidungen mitzuwirken, etwa bei der Produktwahl, neuen Investitionen oder zukünftigen Projekten des Ladens.
  5. Global denken, lokal handeln: Mitglied in einer Genossenschaft zu sein, die sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einsetzt, kann für viele Menschen ein Teil ihrer persönlichen Werte und Identität sein. 

Was sind meine Rechte?

  • Teilnahme an der Generalversammlung 
  • Einsicht in Dokumente, wie Mitgliederliste, Protokolle, Jahresberichte.
  • Quartalsweise Information zur wirtschaftlichen Lage

Was sind meine Pflichten?

  • Bezahlung der gezeichneten Anteile (pro Anteil €150, zwischen 1 und 50 Anteile möglich)
  • Aktuell wird noch darüber beraten, ob die Mitglieder eine einmalige Verwaltungsgebühr (max. €25) zahlen.

Um erfolgreich zu sein, wird gerade in der Anfangszeit das Engagement von Mitgliedern nötig sein. Dies ist aber keine Verpflichtung.

Kann ich kündigen?

Ja, das ist natürlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre. Diese vergleichsweise lange Frist ist erforderlich, damit die Genossenschaft planen kann. Denn bei der Kündigung erhält das Mitglied den Kaufpreis der Genossenschaftsanteile zurück. Die Bereitstellung der Liquidität dafür benötigt ggf. Zeit.

Was  passiert, wenn der Laden doch schließen muss?

Grundsätzlich haftet die Genossenschaft, und damit jedes Mitglied, bis zur Höhe der Kaufpreise aller Genossenschaftsanteile. Es gibt keine sogenannte "Nachschussverpflichtung".

 

Im Falle einer Insolvenz erhalten die Mitglieder aus der verfügbaren Insolvenzmasse anteilig ihre Kaufpreise zurück. Der maximale Schaden einer Insolvenz für ein Mitglied ist also der Verlust des Kaufpreises der Genossenschaftsanteile.  Die Mitglieder werden regelmäßig (mehrmals im Jahr) über den Geschäftsverlauf informiert.

Wie geht es weiter?

Nach der Übernahme des operativen Geschäftes im Februar 2025 ist das erste Ziel, den Bio- und Unverpacktladen wieder auf stabilere Füße zu stellen. Mittelfristig sollen alle Mitarbeiter*innen im Laden bezahlt werden, zunächst helfen jedoch Ehrenamtliche mit. Wenn Du Lust hast zu helfen, melde Dich. Wir sind für alle Ideen offen.

 

 

Biozertifiziert nach DE-ÖKO-034

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